Arbeits-, sozial und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften beachten

Wirtschafts- und Sozialkunde

 

    1. Betriebsverfassungsgesetz:

     

    Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die innerbetriebliche Ordnung und die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Gegenüber dem Arbeitgeber werden die Arbeitnehmer*innen durch den Betriebsrat vertreten. Es wird die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat näher bestimmt.

    In Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,ist keine Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

    Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes ist es, die Idee der Partnerschaft durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertretungen aller Arbeitnehmer im Betrieb und im Gesamtunternehmen zu verwirklichen.

    1. Betriebsverfassungsgesetz:

     

    Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die innerbetriebliche Ordnung und die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Gegenüber dem Arbeitgeber werden die Arbeitnehmer*innen durch den Betriebsrat vertreten. Es wird die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat näher bestimmt.

    In Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,ist keine Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

    Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes ist es, die Idee der Partnerschaft durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertretungen aller Arbeitnehmer im Betrieb und im Gesamtunternehmen zu verwirklichen.